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* In [https://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGBEpG1 Teil I des Schulgesetzes], ganz zu Beginn, in den Paragraphen '''§1-§6''' geht es um den '''Auftrag der Schule und das Recht auf Bildung und Erziehung'''. Dort steht Grundsätzliches wie der Auftrag der Schule ('''§1''') und das allgemeine Recht auf Bildung ('''§2'''). Außerdem werden Ziele von Bildung und Erziehung definiert, die für Berliner Schulen gelten sollen ('''§3'''). | * In [https://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGBEpG1 Teil I des Schulgesetzes], ganz zu Beginn, in den Paragraphen '''§1-§6''' geht es um den '''Auftrag der Schule und das Recht auf Bildung und Erziehung'''. Dort steht Grundsätzliches wie der Auftrag der Schule ('''§1''') und das allgemeine Recht auf Bildung ('''§2'''). Außerdem werden Ziele von Bildung und Erziehung definiert, die für Berliner Schulen gelten sollen ('''§3'''). | ||
* Für uns Schulgestalter*innen besonders wichtig sind [https://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGBEpP46 die Teile V, XI, IX und X]. Daher werden diese hier einmal erläutert: In '''§46-§49''' geht es um die '''Rechte und Pflichten der Schüler*innen''', zum Beispiel wird die Schulpflicht geregelt, das Informationsrecht festgelegt und die Meinungsfreiheit im Rahmen von Schule definiert und garantiert. | * Für uns Schulgestalter*innen besonders wichtig sind [https://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGBEpP46 die Teile V, XI, IX und X]. Daher werden diese hier einmal erläutert: In '''§46-§49''' geht es um die '''Rechte und Pflichten der Schüler*innen''', zum Beispiel wird die Schulpflicht geregelt, das Informationsrecht festgelegt und die Meinungsfreiheit im Rahmen von Schule definiert und garantiert. | ||
* Als nächstes folgt '''[https://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGBEpG21 §75-§78]''', in denen es um die Bestimmungen zur '''Schulkonferenz''' geht. Das ist für | * Als nächstes folgt '''[https://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGBEpG21 §75-§78]''', in denen es um die Bestimmungen zur '''Schulkonferenz''' geht. Das ist für Euch vor allem wichtig, da dort festgeschrieben ist, wer in der Schulkonferenz sitzt und wie über verschiedene Anträge abgestimmt wird (Mehrheitsverhältnisse etc.). | ||
* Im dritten Punkt, werden '''[https://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGBEpG23 §83-§85]''' genannt, in denen es um die '''Schülervertretung''' und das Mitwirken der Schüler*innen geht. Die einzelnen Wahlvorgänge und Bestimmungen sind hier festgehalten und außerdem werden die Rechte der Schülervertretung definiert. | * Im dritten Punkt, werden '''[https://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGBEpG23 §83-§85]''' genannt, in denen es um die '''Schülervertretung''' und das Mitwirken der Schüler*innen geht. Die einzelnen Wahlvorgänge und Bestimmungen sind hier festgehalten und außerdem werden die Rechte der Schülervertretung definiert. | ||
* Weiter geht es mit den '''[https://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGBEpG32 §110-§115]''' (Bezirks- und Landesausschüsse), in denen die einzelnen Ausschüsse erläutert werden, die in den einzelnen Bezirken und auf Landesebene gebildet werden. Auch hier geht es um die Mitwirkungsrechte und die Wahlmöglichkeiten in den Gremien der Schulen. | * Weiter geht es mit den '''[https://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+BE&psml=bsbeprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-SchulGBEpG32 §110-§115]''' (Bezirks- und Landesausschüsse), in denen die einzelnen Ausschüsse erläutert werden, die in den einzelnen Bezirken und auf Landesebene gebildet werden. Auch hier geht es um die Mitwirkungsrechte und die Wahlmöglichkeiten in den Gremien der Schulen. |
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