Beteiligung am Rahmenlehrplan: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) formuliert im §11 Abs. (1) Satz 3: "Gesellschaftlich relevante Gruppen, insbesondere aus der Wirtschaft, sollen in den Rahmenlehrplan-Kommissionen vertreten sein, soweit ihre Interessen berührt sind." Es lässt sich argumentieren, dass dies auch die Schülerschaft mit einschließt. Daher zielen wir eine direkte '''Beteiligung''' von qualifizierten Schülervertreter*innen '''in den Rahmenlehrplan-Kommissionen''' bei der nächsten Überarbeitung des Rahmenlehrplans (RLP), die unserer Meinung nach in spätestens fünf Jahren beginnen sollte, an. Um dies zu ermöglichen, planen wir intensiven Austausch zwischen allen schulischen Parteien auf allen Ebenen, die letztlich in der Ernennung einer*s geeigneten Schülervertreters*in für jeden Fachbereich münden soll. | Das Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) sieht umfangreiche Partizipationsmöglichkeiten vor, hinter denen die Realität trotz aller Bemühungen oft zurückbleibt. So formuliert es im §11 Abs. (1) Satz 3: "Gesellschaftlich relevante Gruppen, insbesondere aus der Wirtschaft, sollen in den Rahmenlehrplan-Kommissionen vertreten sein, soweit ihre Interessen berührt sind." Es lässt sich argumentieren, dass dies auch die Schülerschaft mit einschließt - bisher war jedoch die Partizipation bei der Entwicklung des Rahmenlehrplans "eher peripher" (Hr. Angerer, LISUM). Daher zielen wir eine direkte '''Beteiligung''' von qualifizierten Schülervertreter*innen '''in den Rahmenlehrplan-Kommissionen''' bei der nächsten Überarbeitung des Rahmenlehrplans (RLP), die unserer Meinung nach in spätestens fünf Jahren beginnen sollte, an. Um dies zu ermöglichen, planen wir intensiven Austausch zwischen allen schulischen Parteien auf allen Ebenen, die letztlich in der Ernennung einer*s geeigneten Schülervertreters*in für jeden Fachbereich münden soll. | ||
Als ersten greifbaren Schritt zu diesem Ziel versuchen wir, schulinterne Beteiligung an der Unterrichtsgestaltung gemäß §46 Abs. (3) SchulG zu sichern, indem Schüler*innen zu Beginn des Halbjahres durch die Lehrkräfte über Planungen informiert werden, und ihnen der Raum gegeben wird, auf sie durch Anregungen einzuwirken und bei der Realisierung zu kooperieren. Dies ist erstens ein wichtiger Projektschritt, da so noch vor der Überarbeitung des RLP eine sichtbare Verbesserung sichergestellt werden kann, zweitens ein Fortschritt für sich, da auf diese Weise eine weitere Vorgabe des SchulG verwirklicht wird, und drittens für das Ziel, durch Partizipation guten Unterricht zu gewährleisten, strukturell relevant, da die Überarbeitung des RLP allein keinen unmittelbaren sichtbaren Wandel herbeiführen wird. Der RLP wird aus organisatorischen Gründen schrittweise überarbeitet, weswegen wohl über mindestens einen Zyklus hinweg gute Partizipation stattfinden muss, um einen signifikanten Wandel zu erreichen - die erste Beteiligung wird nicht alle Probleme identifizieren und erst recht nicht lösen. Ferner wird der RLP schulintern verwirklicht, so dass Beteiligung auch auf Schulebene wichtig ist, um ein eventuell eingebrachtes schülergestütztes Gesamtkonzept zu realisieren, und eine konkrete Umsetzung bzw. Ausführung guten Unterrichts im Schulleben zu erwirken. | Als ersten greifbaren Schritt zu diesem Ziel versuchen wir, schulinterne Beteiligung an der Unterrichtsgestaltung gemäß §46 Abs. (3) SchulG zu sichern, indem Schüler*innen zu Beginn des Halbjahres durch die Lehrkräfte über Planungen informiert werden, und ihnen der Raum gegeben wird, auf sie durch Anregungen einzuwirken und bei der Realisierung zu kooperieren. Dies ist erstens ein wichtiger Projektschritt, da so noch vor der Überarbeitung des RLP eine sichtbare Verbesserung sichergestellt werden kann, zweitens ein Fortschritt für sich, da auf diese Weise eine weitere Vorgabe des SchulG verwirklicht wird, und drittens für das Ziel, durch Partizipation guten Unterricht zu gewährleisten, strukturell relevant, da die Überarbeitung des RLP allein keinen unmittelbaren sichtbaren Wandel herbeiführen wird. Der RLP wird aus organisatorischen Gründen schrittweise überarbeitet, weswegen wohl über mindestens einen Zyklus hinweg gute Partizipation stattfinden muss, um einen signifikanten Wandel zu erreichen - die erste Beteiligung wird nicht alle Probleme identifizieren und erst recht nicht lösen. Ferner wird der RLP schulintern verwirklicht, so dass Beteiligung auch auf Schulebene wichtig ist, um ein eventuell eingebrachtes schülergestütztes Gesamtkonzept zu realisieren, und eine konkrete Umsetzung bzw. Ausführung guten Unterrichts im Schulleben zu erwirken. |
Aktuelle Version vom 9. Mai 2021, 12:10 Uhr
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Das Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) sieht umfangreiche Partizipationsmöglichkeiten vor, hinter denen die Realität trotz aller Bemühungen oft zurückbleibt. So formuliert es im §11 Abs. (1) Satz 3: "Gesellschaftlich relevante Gruppen, insbesondere aus der Wirtschaft, sollen in den Rahmenlehrplan-Kommissionen vertreten sein, soweit ihre Interessen berührt sind." Es lässt sich argumentieren, dass dies auch die Schülerschaft mit einschließt - bisher war jedoch die Partizipation bei der Entwicklung des Rahmenlehrplans "eher peripher" (Hr. Angerer, LISUM). Daher zielen wir eine direkte Beteiligung von qualifizierten Schülervertreter*innen in den Rahmenlehrplan-Kommissionen bei der nächsten Überarbeitung des Rahmenlehrplans (RLP), die unserer Meinung nach in spätestens fünf Jahren beginnen sollte, an. Um dies zu ermöglichen, planen wir intensiven Austausch zwischen allen schulischen Parteien auf allen Ebenen, die letztlich in der Ernennung einer*s geeigneten Schülervertreters*in für jeden Fachbereich münden soll.
Als ersten greifbaren Schritt zu diesem Ziel versuchen wir, schulinterne Beteiligung an der Unterrichtsgestaltung gemäß §46 Abs. (3) SchulG zu sichern, indem Schüler*innen zu Beginn des Halbjahres durch die Lehrkräfte über Planungen informiert werden, und ihnen der Raum gegeben wird, auf sie durch Anregungen einzuwirken und bei der Realisierung zu kooperieren. Dies ist erstens ein wichtiger Projektschritt, da so noch vor der Überarbeitung des RLP eine sichtbare Verbesserung sichergestellt werden kann, zweitens ein Fortschritt für sich, da auf diese Weise eine weitere Vorgabe des SchulG verwirklicht wird, und drittens für das Ziel, durch Partizipation guten Unterricht zu gewährleisten, strukturell relevant, da die Überarbeitung des RLP allein keinen unmittelbaren sichtbaren Wandel herbeiführen wird. Der RLP wird aus organisatorischen Gründen schrittweise überarbeitet, weswegen wohl über mindestens einen Zyklus hinweg gute Partizipation stattfinden muss, um einen signifikanten Wandel zu erreichen - die erste Beteiligung wird nicht alle Probleme identifizieren und erst recht nicht lösen. Ferner wird der RLP schulintern verwirklicht, so dass Beteiligung auch auf Schulebene wichtig ist, um ein eventuell eingebrachtes schülergestütztes Gesamtkonzept zu realisieren, und eine konkrete Umsetzung bzw. Ausführung guten Unterrichts im Schulleben zu erwirken.
Dieses Projekt entstand ursprünglich beim "Bildungsfrühling 2021" und wurde dort durch Malwine K., Leonid S., Paul S. und Eylem T. begleitet.
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Kurze und knappe Beschreibung des Projektes (1-3 Sätze).
Infobox | |
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Schule | xx |
Kontaktdaten | yy |
Ziel
Was ist eure Idee? Was wollt ihr mit eurem Projekt erreichen?
Unser Richtziel ist es, durch nachhaltig partizipative statt fremdbestimmte Unterrichtsgestaltung die Verrechtlichung (RLP für Berlin-Brandenburg), Planung (schulinterne Curricula, Halbjahresplanung an der Schule) und Umsetzung (Unterrichtssituation in der Klasse oder im Kurs) guten Unterrichts zu gewährleisten. Wir wollen Schüler*innen in Berlin kurz-, mittel- und langfristig Rahmen geben, in denen sie auf den Unterricht einwirken können. Die Beteiligung soll demokratisch verankert sein und professionell genutzt werden.
Zwei Meilensteine haben wir bereits definiert: Erstens wird bis zum 18.05. eine Anleitung nebst vorgefertigtem Antrag an die Schulkonferenz vorbereitet, welcher beschreibt, wie am Anfang jedes Halbjahres der Unterricht schulintern durch Schüler*innen mitgestaltet werden muss. Auf diese Weise sollen in jedem Fach die Interessen und Perspektiven der Schüler*innen berücksichtigt und so die Unterrichtsqualität gesteigert werden. Bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 wird dieser Antrag mindestens so weit verbreitet, dass ein Netzwerk von 8 Schulen entsteht, die das Projekt in gewissem Umfang umsetzen. Zweitens sollen Prozesse etabliert werden, durch die qualifizierte Schülervertreter*innen ausgewählt werden können, welche sich derart bilden, dass sie die Arbeit der RLP-Kommissionen effektiv unterstützen und dabei die Interessen der Schülerschaft vertreten können. Inwiefern eine Beteiligung an der Entwicklung des RLP im besten Falle erfolgen soll, ist noch genauer zu definieren.
Arbeitsprozess
Wie lief der Arbeitsprozess ab? Welche Schritte waren nötig? Was für Hürden haben sich euch gestellt?
Das Projekt hat seine Anfänge in einem beim Bildungsbildschirm 2020 angefertigten Entwurf für einen Antrag zur Demokratie bei der RLP-Gestaltung. Beim Bildungsbildschirm wurden die Ideen weiterentwickelt und erste Informationen zum RLP und seinem Entstehungsprozess gesammelt. Auf Anregung von mehralslernen hin begann die Projektgruppe jedoch dann mit der Entwicklung und Umsetzung des ersten Meilensteins.
Ergebnis
Wie sah das Ergebnis des Projektes aus? Was würdet ihr das nächste mal anders machen?
Weiteres
Etwas, was du noch loswerden willst.
die/der Autor*in
SV-Arbeit lebt nicht nur von "trockenem" Projektmanagement, sondern auch( oder sogar viel mehr) von den Menschen dahinter. Um das Schulgestaltungswiki persönlicher zu machen, möchten wir am Ende von jedem Artikel ein-zwei Sätze über die Autorin oder den Autor ergänzen. Was soll an dieser Stelle über dich stehen?
Bsp: "Ich bin Jose, gehe in die 11. Klasse auf dem Pippi-Langstrumpf-Gymnasium und bin seit 4 Jahren in der SV. Besonders gerne kümmere ich mich um unsere Events und sorge für gute Stimmung."