Satzungen und Geschäftsordnungen

Eine Satzung (oder Geschäftsordnung) legt die grundlegende Arbeitsweise einer SV fest. Sie wird meist jährlich neu beschlossen.

Dabei kann sie zum Beispiel vorschreiben, wie oft die SV zu tagen hat oder wann der Vorstand die Sitzungsprotokolle versenden muss. Sie kann darüber aufklären, was man als Kassenwart oder Öffentlichkeitsarbeitsbeauftragte*r oder aber einfach als Schulsprecher*in zu tun hat usw.

Alle möglichen Leitlinien und Regeln eurer SV gehören hier rein.

Einige Beispiele:
Geschäftsordnung: Rosa-Luxemburg-Gymnasium (ausführlich auf 12 Seiten, Aufgaben und Aufbau der SV, Wahlen, Aufgaben verschiedenster Posten, Sitzungen, Protokolle, Sitzungsleitung, Feedback, von der SV genutzte Medien)

Geschäftsordnung: Droste-Hülshoff-Gymnasium in Zehlendorf (ausführlich auf 19 Seiten zum Aufbau der Schülervertretung, Schulsprecher*innen-Wahl, Vorstand, Sitzungen, Veranstaltungen, Projektarbeit und Aufgaben der Mitglieder der SV)

Geschäftsordnung: Heinrich-Hertz-Gymnasium in Friedrichshain (Ausführungen auf 9 Seiten zum Aufbau der Schulgestaltungsorgane, Ablauf von Wahlen, SV-Arbeit und Aufgaben der Ämter)