HowTo: Klassensprecher*in
In diesem Artikel könnt Ihr die wichtigsten Informationen über die Rolle des/der Klassensprecher*in lesen.
Wahlen/Abwahlen
Am Anfang des Schuljahres werden innerhalb eurer Klasse zwei Klassensprecher*innen unter der Leitung eurer Klassenleitung gewählt. Zusätzlich können zwei Stellvertreter*innen gewählt werden, dieses ist aber nicht verpflichtend. Falls sich Eure Arbeit als Klassensprecher*in als schlecht abzeichnet, könnt Ihr auf Antrag von mindestens ⅓ der Mitglieder der Klasse abgewählt werden. Der Antrag muss der Klassenleitung vorgelegt werden. Diese muss dann zeitnah eine Neuwahl anordnen.
Aufgaben und Pflichten
Als Klassensprecher*in vertretet Ihr die Meinung eurer Mitschüler*innen. Das heißt, wenn jemand in eurer Klasse ein Anliegen oder Problem hat, solltet Ihr Euch so gut wie es geht damit beschäftigten und einen Lösungsvorschlag anbieten. Wichtig ist, dass mit intimen Anliegen sensibel umgegangen wird und dass Euch Eure Mitschüler*innen vertrauen können. Wenn Ihr in der Klasse ein Problem feststellt, dessen Lösung auch andere Schüler*innen interessieren könnte, solltet Ihr es unbedingt in einer SV-Sitzung ansprechen. Für solche Probleme solltet Ihr Augen und Ohren immer offenhalten. Auch in die umgekehrte Richtung ist es wichtig, dass Ihr alles, was in der SV thematisiert wird in Eure Klassen tragt und dort ggf. diskutiert und besprecht.
Rechte in der SV
Als Klassensprecher*in seid Ihr ein stimmberechtigtes Mitglied in der SV. Somit dürft Ihr an Abstimmungen teilnehmen und die Meinungen aus eurer Klasse vertreten. Zusätzlich dürft Ihr Euch für Wahlen aufstellen lassen, z. B. als Vertretung in der Schulkonferenz oder in einer Fachkonferenz. Zudem habt Ihr eine Anwesenheitspflicht in den Sitzungen. Wenn Ihr dreimal unentschuldigt fehlt, müsst Ihr eigenständig euren Rücktritt verkünden und Neuwahlen veranlassen. Jedes Mitglied kann sich in den Projekten der SV engagieren.
Autor*in
Dieser Artikel wurde von Linus verfasst. Er ist Schüler am Rosa-Luxemburg-Gymnasium.