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Das Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) formuliert im §11 Abs. (1) Satz 3: "Gesellschaftlich relevante Gruppen, insbesondere aus der Wirtschaft, sollen in den Rahmenlehrplan-Kommissionen vertreten sein, soweit ihre Interessen berührt sind." Es lässt sich argumentieren, dass dies auch die Schülerschaft mit einschließt. Daher zielen wir eine direkte '''Beteiligung''' von qualifizierten Schülervertreter*innen '''in den Rahmenlehrplan-Kommissionen''' bei der nächsten Überarbeitung des Rahmenlehrplans (RLP), die unserer Meinung nach in spätestens fünf Jahren beginnen sollte, an. Um dies zu ermöglichen, planen wir intensiven Austausch zwischen allen schulischen Parteien auf allen Ebenen, die letztlich in der Ernennung einer*s geeigneten Schülervertreters*in für jeden Fachbereich münden soll. | Das Schulgesetz für das Land Berlin (SchulG) sieht umfangreiche Partizipationsmöglichkeiten vor, hinter denen die Realität trotz aller Bemühungen oft zurückbleibt. So formuliert es im §11 Abs. (1) Satz 3: "Gesellschaftlich relevante Gruppen, insbesondere aus der Wirtschaft, sollen in den Rahmenlehrplan-Kommissionen vertreten sein, soweit ihre Interessen berührt sind." Es lässt sich argumentieren, dass dies auch die Schülerschaft mit einschließt - bisher war jedoch die Partizipation bei der Entwicklung des Rahmenlehrplans "eher peripher" (Hr. Angerer, LISUM). Daher zielen wir eine direkte '''Beteiligung''' von qualifizierten Schülervertreter*innen '''in den Rahmenlehrplan-Kommissionen''' bei der nächsten Überarbeitung des Rahmenlehrplans (RLP), die unserer Meinung nach in spätestens fünf Jahren beginnen sollte, an. Um dies zu ermöglichen, planen wir intensiven Austausch zwischen allen schulischen Parteien auf allen Ebenen, die letztlich in der Ernennung einer*s geeigneten Schülervertreters*in für jeden Fachbereich münden soll. | ||
Als ersten greifbaren Schritt zu diesem Ziel versuchen wir, schulinterne Beteiligung an der Unterrichtsgestaltung gemäß §46 Abs. (3) SchulG zu sichern, indem Schüler*innen zu Beginn des Halbjahres durch die Lehrkräfte über Planungen informiert werden, und ihnen der Raum gegeben wird, auf sie durch Anregungen einzuwirken und bei der Realisierung zu kooperieren. Dies ist erstens ein wichtiger Projektschritt, da so noch vor der Überarbeitung des RLP eine sichtbare Verbesserung sichergestellt werden kann, zweitens ein Fortschritt für sich, da auf diese Weise eine weitere Vorgabe des SchulG verwirklicht wird, und drittens für das Ziel, durch Partizipation guten Unterricht zu gewährleisten, strukturell relevant, da die Überarbeitung des RLP allein keinen unmittelbaren sichtbaren Wandel herbeiführen wird. Der RLP wird aus organisatorischen Gründen schrittweise überarbeitet, weswegen wohl über mindestens einen Zyklus hinweg gute Partizipation stattfinden muss, um einen signifikanten Wandel zu erreichen - die erste Beteiligung wird nicht alle Probleme identifizieren und erst recht nicht lösen. Ferner wird der RLP schulintern verwirklicht, so dass Beteiligung auch auf Schulebene wichtig ist, um ein eventuell eingebrachtes schülergestütztes Gesamtkonzept zu realisieren, und eine konkrete Umsetzung bzw. Ausführung guten Unterrichts im Schulleben zu erwirken. | Als ersten greifbaren Schritt zu diesem Ziel versuchen wir, schulinterne Beteiligung an der Unterrichtsgestaltung gemäß §46 Abs. (3) SchulG zu sichern, indem Schüler*innen zu Beginn des Halbjahres durch die Lehrkräfte über Planungen informiert werden, und ihnen der Raum gegeben wird, auf sie durch Anregungen einzuwirken und bei der Realisierung zu kooperieren. Dies ist erstens ein wichtiger Projektschritt, da so noch vor der Überarbeitung des RLP eine sichtbare Verbesserung sichergestellt werden kann, zweitens ein Fortschritt für sich, da auf diese Weise eine weitere Vorgabe des SchulG verwirklicht wird, und drittens für das Ziel, durch Partizipation guten Unterricht zu gewährleisten, strukturell relevant, da die Überarbeitung des RLP allein keinen unmittelbaren sichtbaren Wandel herbeiführen wird. Der RLP wird aus organisatorischen Gründen schrittweise überarbeitet, weswegen wohl über mindestens einen Zyklus hinweg gute Partizipation stattfinden muss, um einen signifikanten Wandel zu erreichen - die erste Beteiligung wird nicht alle Probleme identifizieren und erst recht nicht lösen. Ferner wird der RLP schulintern verwirklicht, so dass Beteiligung auch auf Schulebene wichtig ist, um ein eventuell eingebrachtes schülergestütztes Gesamtkonzept zu realisieren, und eine konkrete Umsetzung bzw. Ausführung guten Unterrichts im Schulleben zu erwirken. |