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==Exkurs zu vom Bund gefördereten Kursen== | |||
Der Bund, genauer gesagt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) stellt eine Summe Geld zur Verfügung um Menschen, darunter auch explizit Schüler:innen in Erster Hilfe auszubilden. Die geförtereten Kurse können nur durch die fünf großen Hilfsorganisationen Arbeiter Samariter Bund (ASB), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser Hilftsdienst (MHD) durchgeführt werden. Diese teilen die Fördersumme unter sich und auf die Bundesländer auf. | |||
https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Akademie-BABZ/BABZ-Angebot/Studium-Ausbildung-im-BeVS/EHSH/ehsh_node.html | |||
Jeder Hilfsdienst hat zu Beginn der Jahresplanung ein Kontingent an geförderten Kursplätzen, also an Kursen die sie durchführen könnnen und das Geld vom Bund bekommen und nicht an die Schulen oder die Schüler:innen bezahlen müssen. Was nun häufig passiert ist, Hilfsdienste haben Schulen, mit denen sie schon länger kooperieren. Diese bekommen in der Jahresplanung schon sehr früh Plätze aus diesem Kontingent zugesprochen. Möchte man als Schule kostenfreie EH Kurse für Schüler:innen ermöglichen, lohnt es sich frühzeitig bei den Hilfsdiensten anzufragen ob diese für das nächste Jahr (Geschäftsjahre keine Schuljahre) noch Plätze für BBK geförderte Kurse zu haben. Die Fördersumme des BBK kann sich je nach Haushaltsplanung verändern, daher können sich auch die Kontingente verändern. | |||
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